Messungen und Abgaswegekontrollen an Heizungsanlagen
- Emissionsmessung an gasbefeuerten Heizungsanlagen (Abgasverlustbestimmung)
- Emissionsmessung an ölbefeuerten Heizungsanlagen (u.a. Ermittlung der Rußzahl)
- sowie sonstige Überwachungs- und Beratungsleistungen gemäß 1.BImSchV
Die Abgaswegeüberprüfung durch den Schornsteinfeger
Falsch eingestellte Heizung oder zu viel Ruß im Schornstein belasten Geldbeutel und Umwelt unnötig stark. Doch nicht nur das: Wenn bspw. Kohlenmonoxid in Aufenthaltsräume eindringt, ist Ihr Leben in Gefahr. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt, dass Hausbesitzer in Abhängigkeit der installierten Heizung, die Abgaswegeüberprüfung durchführen lassen müssen.
Die Prüfintervalle unterscheiden sich je nach Art und Betriebsweise der Heizungsanlage. Dadurch unterscheiden sich die unterschiedlichen Prüfintervalle von einer jährlichen Überprüfung, zu Überprüfung die alle 2 oder alle 3 Jahre durchzuführen sind.

Was ist eine Abgaswegeüberprüfung?
Moderne Abgasanlagen müssen meist nicht mehr im klassischen Sinn gereinigt werden. Hier erfolgt stattdessen eine optische Überprüfung mit der sichergestellt werden soll, dass die Rohre frei von Fremdkörpern und dicht sind. Durch Messung des Sauerstoff- bzw. Kohlenmonoxyd-Gehaltes im Abgas wird die optische Prüfung zusätzlich abgesichert.