Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Seit 2022 bin ich von der Landesdirektion Sachsen als zuständiger Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Großschirma bestellt.
Die Zuständigkeit innerhalb des Landkreises Mittelsachsen umfasst folgende Ortschaften
- 09629 Reinsberg
inkl. der Ortsteile: Neukirchen, Steinbach, Dittmannsdorf, Burkersdorf, Bieberstein, Gotthelfsfriedrichsgrund - Ortsteile von 09633 Halsbrücke = Krummenhennersdorf & Oberschaar
- Ortsteil von 09661 Striegistal = Goßberg
- Innerhalb des Stadtgebietes von 09603 Großschirma Hohentanne, Rothenfurth, Siebenlehn, Reichenbach, Groß- und Kleinvoigtsberg, Obergruna, Gewerbegebiet Großschirma – Am Steinberg
- 09634 Hirschfeld
Sie planen eine Neuerrichtung bzw. Austausch einer neuen Feuerstätte oder Feuerungsanlage (Ofen, Heizung, Schornstein) oder möchte Ihre vorhandene Anlage modernisieren, ist im Vorfeld dieses Bauvorhabens eine Genehmigung notwendig.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss entschieden werden, ob im Vorfeld ein Vor-Ort Termin zur Begutachtung notwendig ist.
Sie können mich auch gern über das Büro des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers unter 0351/30916717 oder unter service@bbs-stierig.de kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Hier finden Sie bzw. Ihre beauftragte Handwerksfirma das Kennziffernblatt zum Downloaden:
Pflichtinformationen zum Einbau von Öl- und Gasheizungen gemäß GEG
Als verantwortungsbewusster Schornsteinfeger möchten wir Sie über die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) informieren, die beim Einbau von Öl- und Gasheizungen gelten. Das GEG legt fest, dass moderne Heizungsanlagen nicht nur effizient arbeiten, sondern auch die Umwelt schützen müssen. Dabei spielen sowohl die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte als auch die Nutzung erneuerbarer Energien eine zentrale Rolle. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Heizungsanlage den aktuellen Vorschriften entspricht und Sie langfristig sicher und effizient heizen können.